Auszeit finanzieren: Was zwölf Monatsausgaben möglich machen
Das Wichtigste in Kürze
- Stufe 5 (Flexibilität) ist der übersehene Zwischenschritt: nicht Ruhestand, sondern Optionen.
- Die Rechnung lautet Monatsausgaben × 12 – nicht Gehalt × 12.
- Der Notgroschen zählt nicht mit. Er hat eine andere Aufgabe.
- In Deutschland gilt das Beschäftigungsverhältnis bei unbezahltem Urlaub längstens einen Monat als fortbestehend (§ 7 Abs. 3 SGB IV) – die Versicherung danach ist zu klären.
Über finanzielle Unabhängigkeit wird viel geschrieben: das 25-Fache der Jahresausgaben, die 4-Prozent-Regel, der Ausstieg. Über die Stufe davor fast nichts – dabei ist sie diejenige, die den Alltag am stärksten verändert. Und sie ist deutlich früher erreichbar.
Der übersehene Zwischenschritt
Stufe 5 ist erreicht, wenn dein investiertes Vermögen etwa zwölf Monatsausgaben entspricht. Das ist kein Ausstieg – es ist etwas Praktischeres: die Fähigkeit, eine Entscheidung zu treffen, die Geld kostet.
- Kündigen, ohne den nächsten Vertrag schon zu haben
- Den interessanteren Job annehmen, obwohl er schlechter bezahlt ist
- Eine Selbstständigkeit ernsthaft versuchen, statt nur davon zu reden
- Kranke Angehörige begleiten, ohne dass die Existenz wackelt
- Ein Jahr lernen, umschulen, etwas Neues anfangen
Der eigentliche Wert liegt selten im Nichtstun. Er liegt in der Verhandlungsposition – gegenüber dem Arbeitgeber und gegenüber der eigenen Angst.
Die Rechnung
Zwölf Monatsausgaben, nicht zwölf Monatsgehälter. Der Unterschied ist groß: Du lebst in der Auszeit von deinen Ausgaben, nicht von deinem bisherigen Einkommen. Wer 3.500 € verdient und 2.300 € ausgibt, braucht rund 27.600 € – nicht 42.000 €.
Zwei Korrekturen gehören trotzdem in die Rechnung:
- Was wegfällt: Pendeln, Mittagessen auswärts, berufsbedingte Ausgaben.
- Was dazukommt: vor allem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die sonst der Arbeitgeber mitträgt – und je nach Vorhaben Reise- oder Weiterbildungskosten.
Was nicht dazugehört
Der Notgroschen ist kein Teil dieser Summe. Er deckt Unvorhergesehenes ab und muss verfügbar bleiben – gerade in einer Auszeit, in der kein Gehalt nachkommt. Wer ihn mitrechnet, plant das Vorhaben mit dem Geld für den Notfall. Mehr dazu im Beitrag Notgroschen.
Wo das Geld liegen sollte
Hier gilt derselbe schlichte Grundsatz wie bei jedem Ziel mit Datum: Je näher der geplante Zeitpunkt, desto weniger Schwankung verträgt das Geld. Eine Auszeit in zehn Jahren ist etwas anderes als eine in achtzehn Monaten – im zweiten Fall entscheidet nicht die erwartete Rendite, sondern die Frage, ob die Summe zum Stichtag verlässlich da ist.
Die deutschen Details, die überraschen
Drei Punkte, die in Auszeit-Plänen regelmäßig zu spät auffallen:
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Unbezahlter Urlaub ist Vereinbarungssache mit dem Arbeitgeber.
- Die Sozialversicherung endet früher als gedacht. Bei unbezahltem Urlaub gilt das Beschäftigungsverhältnis beitragsrechtlich längstens einen Monat als fortbestehend (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Danach musst du dich selbst versichern – das ist vorher mit Arbeitgeber und Krankenkasse zu klären, nicht danach.
- Wer selbst kündigt, muss mit einer Sperrzeit rechnen (§ 159 SGB III). Eine selbst gewählte Auszeit ist kein Versicherungsfall.
Eine verbreitete Alternative ist das Arbeitszeit- oder Blockmodell: Du arbeitest eine Zeit lang zu reduziertem Gehalt und sparst die Differenz als Freistellung an. Der Vorteil liegt genau in Punkt 2 – das Beschäftigungsverhältnis läuft weiter.
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Häufige Fragen
Wie viel Geld brauche ich für eine Auszeit?
Als Orientierung gelten zwölf Monatsausgaben für ein Jahr – gerechnet auf deine Ausgaben, nicht auf dein Gehalt. Beachte dabei, dass manche Posten in der Auszeit sinken, etwa Pendeln, und andere neu dazukommen können, etwa Beiträge zur Krankenversicherung.
Zählt mein Notgroschen zur Auszeit-Rücklage?
Nein. Der Notgroschen deckt Unvorhergesehenes ab und muss verfügbar bleiben. Wer ihn mitrechnet, finanziert die geplante Auszeit mit dem Geld für den Notfall – und steht ohne Puffer da, sobald etwas dazwischenkommt.
Was passiert bei unbezahltem Urlaub mit der Krankenversicherung?
Beitragsrechtlich gilt das Beschäftigungsverhältnis bei unbezahltem Urlaub längstens einen Monat als fortbestehend (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Dauert die Auszeit länger, musst du deine Versicherung selbst regeln – das gehört vorher mit Arbeitgeber und Krankenkasse geklärt.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich für eine Auszeit kündige?
Wer das Arbeitsverhältnis selbst löst, muss mit einer Sperrzeit rechnen (§ 159 SGB III). Eine selbst gewählte Auszeit ist kein Versicherungsfall – sie muss aus eigenem Vermögen getragen werden.
Weiterlesen
- Finanzielle Freiheit: Der komplette Leitfaden in 7 Stufen
- Notgroschen: Wie viel du brauchst und wo du ihn parkst
- Sparziele-App: Wann aus einem Ziel ein Plan wird
- Sparquote erhöhen
Quellen
- § 7 Abs. 3 SGB IV (Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsentgelt, längstens einen Monat).
- § 159 SGB III (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe).
- Grant Sabatier: Financial Freedom (Stufe „Flexibilität").
Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Rechts-, Sozialversicherungs- oder Anlageberatung dar.
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